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Steuervorteile der Zulagen Rürup-Rente im Vergleich

Wer als Selbstständiger oder als Freiberufler nicht rentenversicherungspflichtig ist, der erhält keine Förderung in Form der Riester Rente, wie es bei vielen Millionen Arbeitnehmern der Fall ist. Alternativ können Selbstständige jedoch die Förderung in Form der Basisrente nutzen, die besser unter der Bezeichnung Rürup Rente bekannt ist.

Die Förderung besteht hier jedoch nicht aus Grund- und Kinderzulage, sondern der Sparer kann im Zuge der Rürup Rente Steuervorteile nutzen. Die steuerlichen Vorteile bei der Rürup-Rente kommen dadurch zustande, dass die Beiträge zum gewählten Sparvertrag zum Aufbau der Altersvorsorge im gewissen Umfang steuerlich berücksichtigt werden können. Konkret bedeutet dass, die Sparbeiträge werden als Sonderausgaben angesehen und können somit von den Einkünften abgezogen werden, was zu einer Verminderung des steuerpflichtigen Einkommens führt. Ob sich die Inanspruchnahme der Rürup-Rente lohnt oder ob sich der Sparer/Bürger besser für einen Vertrag ohne Förderung entscheidet, lässt sich bei einem Vergleich feststellen. Dazu muss man natürlich wissen, wie hoch die Steuerersparnis durch die Rürup-Rente in der Praxis sein kann bzw. beim einzelnen Verbraucher tatsächlich ist. Vom Grundsatz her können die Sparbeiträge zu einem Rürup-fähigen Sparvertrag als Sonderausgaben abgesetzt werden, jedoch nicht immer in vollem Umfang, da es hier einen Maximalbetrag gibt. Aktuell können jährlich maximal 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten als Sonderausgaben angesetzt werden. Dieser Betrag ist jedoch so hoch gewählt, dass kaum ein Sparer an diese Grenze stößt, denn im Fall von einem Ledigen müssten monatlich mehr als 1.500 Euro gespart werden, um an die Grenze zu gelangen.

Es kann dann nicht der gesamte Sparbeitrag abgesetzt werden, sondern nur ein bestimmter Prozentanteil, welcher jährlich bis zum Jahre 2025 um zwei Prozent ansteigt. Derzeit (2010) können 70 Prozent der tatsächlichen Sparbeiträge von der Steuer abgesetzt werden. Was bedeutet das konkret im Einzelfall? Spart man beispielsweise im Monat 300 Euro im Zuge eines Rürup-Sparvertrages, dann sind das folglich im Jahr 3.600 Euro. Von diesem Betrag können nun 2.520 Euro (70 Prozent) als Sonderausgaben angesetzt werden. Wer nun bei einem Steuersatz von zum Beispiel 25 Prozent liegt, der kann insgesamt Steuern in Höhe von 630 Euro im Jahr sparen (Progression unberücksichtigt). Um diese steuerlichen Vorteile bei der Rürup-Rente nun mit einem womöglich rentableren Sparvertrag vergleichen zu können, muss man die Renditen vom Rürup-Sparvertrag und von einem anderen Sparvertrag, der nicht im Zuge der Rürup-Rente genutzt werden könnte (zum Beispiel verschiedene Fondssparverträge), gegenüberstellen. Verspricht/garantiert der Rürup-Vertrag zum Beispiel inklusive Gebühren etc. eine Rendite von drei Prozent (gerechnet auf eine Sparsumme von jährlich 4.800 Euro) und der „Nicht-Rürup-Vertrag“ bei gleicher Sparsumme eine Rendite von acht Prozent, dann läge der Ertrag beim Rürup-Produkt bei jährlich 144 Euro und beim Nicht-Rürup Vertrag bei 384 Euro im Jahr. In diesem Beispiel würde sich die Nutzung der Rürup-Rente also auf jeden Fall vom Ertrag her betrachtet lohnen.