Steuervorteile der Zulagen Riester-Rente im Vergleich
Die staatliche Förderung des privaten Sparens zur Altersvorsorge, welche auch hinlänglich unter dem Namen Riester Rente bekannt ist, beinhaltet die Vergabe von Zulagen an bestimmte Bürger, welche die notwendigen Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung erfüllen.
Was viele Bürger gar nicht wissen ist, dass man auch im Rahmen der Riester Rente als Alternative zum Erhalt der Zulagen die Beiträge zum Altersvorsorge-Sparvertrag als Sonderausgabenabzug von der Steuer absetzen kann. Jeder Empfänger der Riester Förderung kann sich entscheiden, ob er lieber die Zulagen bekommen möchte oder ob die Steuervorteile bei der Riester Rente im Vergleich „mehr“ einbringen als die Zulagen. Dazu muss man im Grunde in jedem Einzelfall ausrechnen, ob die Steuerersparnis bei Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzuges höher ist als wenn man sich für den Erhalt der Zulagen entscheiden würde. Die Höhe der Zulagen ist als feste Größe bereits bekannt. Jeder erwachsene Bezugsberechtigte erhält eine Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Sind dann zudem noch Kinder vorhanden, für welche die Eltern Kindergeld bekommen, dann kommt noch eine Kinderzulage von 185 Euro (Kind vor 2008 geboren) bzw. 300 Euro (Geburtsdatum ab 2008) hinzu. Jetzt muss im Prinzip beim Vergleich der beiden möglichen „Förderungsarten“ gegen die Zulagen die mögliche Steuerersparnis gerechnet werden.
Dazu muss man zunächst einmal wissen, dass Beiträge zum Sparvertrag über jährlich maximal 2.100 Euro abzugsfähig sind, wenn die Sparrate bei mindestens vier Prozent auf Basis des Bruttoeinkommens liegt. Wer beispielsweise ein Jahreseinkommen von 60.000 Euro hat und davon vier Prozent spart und in einen Riester Vertrag einzahlt, der spart zwar jährlich 2.400 Euro, kann aber nur den Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgabe angeben. Nun kommt es noch auf den persönlichen Steuersatz an. Liegt dieser beispielsweise bei 30 Prozent, dann an würde sich aus dem abzugsfähigen Betrag von 2.100 Euro eine Steuerersparnis von 630 Euro ergeben. In diesem Fall wäre es also so, dass für ein Ehepaar, die beide Anspruch auf Förderung durch die Riester Rente haben und keine Kinder haben, der Steuervorteil und die damit verbundene Steuerersparnis deutlich höher wäre, als die Grundzulagen in Höhe von insgesamt 308 Euro im Jahr. Selbst wenn in diesem Beispiel noch ein ab 2008 geborenes Kind vorhanden wäre und demzufolge noch eine Kinderzulage von 300 Euro hinzu käme, wäre die Summe der Zulagen immer noch geringer als die Steuerersparnis. Insofern ist der Fall also gar nicht selten, dass dem Sparer die Steuerersparnis mehr „einbringt“ als der Erhalt der Riester Zulagen.